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Ausweispflicht Befreiung

Eine Befreiung von der Personalausweispflicht ist möglich für Personen, die stark pflegebedürftig sind oder aus gesundheitlichen Gründen das Haus nicht verlassen können.

Gebühren

Der Antrag auf Befreiung von der Ausweispflicht ist gebührenfrei.

Benötigte Unterlagen

  • Antrag auf Befreiung von der Ausweispflicht (siehe Formulare)
  • ein Nachweis über die Immobilität, z.B. von Hausarzt, Krankenhaus, Pflegeheim oder Pflegedienst
  • Ausweisdokument der antragstellenden Person
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